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KG, 17.07.2020 - 17 UF 11/19 |
Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 10.12.2018 - 170 F 2988/18
- KG, 17.07.2020 - 17 UF 11/19
- KG, 20.07.2020 - 17 UF 11/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Auszug aus KG, 17.07.2020 - 17 UF 11/19
Zwar kann ein Ausgleich nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft in Betracht kommen, wenn die Partner ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08, Rdn. 14, zitiert nach juris).Voraussetzung hierfür ist ein über die Verwirklichung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehender Zweck (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2011, XII ZR 190/08, Rdn. 16, zitiert nach juris), der vorliegend nicht erkennbar ist und auch von keinem der Beteiligten vorgetragen wird.
(1) Voraussetzung für einen Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB wegen Zweckverfehlung ist zunächst, dass Leistungen in Rede stehen, die deutlich über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08, Rdn. 30; BGH…, Urteil vom 9. Juli 2008 -179/05, Rdn. 40).
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 -, Rdn. 31 unter Verweis auf BGH…, Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, Rdn. 34).
Zu fordern ist vielmehr eine konkrete Zweckabrede, wie sie etwa dann vorliegen kann, wenn die Partner zwar keine gemeinsamen Vermögenswerte schaffen wollen, der eine aber das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt hat, an dem erworbenen Gegenstand Iangfristig partizipieren zu können (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 -, Rdn. 32).
- BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen …
Auszug aus KG, 17.07.2020 - 17 UF 11/19
Eine Rückabwicklung von Zuwendungen hat nicht zur Folge, dass sämtliche Zuwendungen bei Scheitern der Beziehung auszugleichen wären (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZR 132/12 -, Rdn. 18, zitiert nach juris).(a) Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, soweit gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZR 132/12 - Rdn. 18, zitiert nach juris).
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Auszug aus KG, 17.07.2020 - 17 UF 11/19
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH…, Urteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 -, Rdn. 31 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, Rdn. 34).